Jeder Mieter und jede Mieterin verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang mit der gemieteten Wohnung.
Im Fall einer „Messie-Wohnung“ sind Zweifel berechtigt, ob diese Pflicht eingehalten wird.
Doch rechtfertigt dies eine Kündigung?
Im Fall einer „Messie-Wohnung“ sind Zweifel berechtigt, ob diese Pflicht eingehalten wird.
Doch rechtfertigt dies eine Kündigung?
Das Verhalten des Messie-Mieters (ordentliche verhaltensbezogene Kündigung) wird oft schriftlich abgemahnt und gleichzeitig eine Frist zur Entrümpelung und Beseitigung vorhandener Schäden gesetzt. Wenn der Messie-Mieter auch das ignoriert, kann der Vermieter zum letzten Mittel greifen: zur fristlosen Kündigung. Allerdings muss der Messie-Mieter die Wohnung dafür „erheblich gefährden“. Und da es keine allgemeingültige Definition dafür gibt, was so eine erhebliche Gefährdung ist, wird vor Gericht immer wieder der jeweilige Einzelfall beurteilt.
- Ein vertragswidriges Verhalten des Messie-Mieters oder der Messie-Mieterin liegt vor, wenn dieser die Bausubstanz der Wohnung oder die Lebensqualität der Nachbarn und Nachbarinnen beeinflusst.
- Eine schriftliche Abmahnung mit klarer Fristsetzung ist oft der erste Schritt von der Seite des Vermieters bzw. der Vermieterin.
- Kommt der Messie-Mieter oder die Messie-Mieterin der Aufforderung nicht nach, ist eine fristlose Kündigung möglich.
- Die Kosten der Entrümpelung bzw. Reinigung hat der Messie-Mieter oder die Messie-Mieterin zu tragen.
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Hier unten ist ein Ausschnitt der Website von "Mieterinnen und Mieterverband Schweiz".
Suche mit dem Begriff "Messie" ergibt sich keine Ergebnisse. Obwohl das Wort, der Begriff "MESSIE" in aller Munde ist, ist leider sind Interesse an Lösungen bzw. Hilfe-Möglichkeiten für Messie-Problematik in der Schweiz sehr gering, sehr beschränkt! |
Können Vermieter bei Messie-Wohnungen eine fristlose Kündigung aussprechen?
Wenn Abmahnungen und Gespräche das Verhalten des Messie-Mieters nicht ändern, ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn Messie-Mieter die Wohnung verwahrlosen und dadurch Schäden oder Belästigungen verursachen. Muss man bei einer Messie-Wohnung eine Abmahnung leisten? Ja. Vor einer fristlosen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich. Die Messie-Mieter sollten in der Lage sein, ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Können Vermieter ihre Mieter ohne Rechtfertigung kündigen? Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Ja. Messie im Haus: Was kann ich als Vermieter tun?
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Mieter ein Messie ist und Ihre Wohnung verkommen lässt, sollten Sie sich nun Schritte überlegen, wie Sie das Problem angehen. Nicht immer ist eine fristlose Kündigung zulässig, denn auch ein Messie hat als Mieter Rechte. Wie Sie nun vorgehen können: 1. Überprüfen Sie, wie vermüllt die Wohnung tatsächlich ist Grundsätzlich gilt, dass ein Mieter große Freiheiten geniesst, wie er sich und seine Wohnung einrichtet. Das heisst, dass er entscheiden kann, was in seiner Wohnung ist und dass er so viele Dinge darin aufbewahren kann, wie er möchte – solange er nicht andere Mieter oder die Bausubstanz schädigt. Liegen in einer Wohnung jede Menge jahrzehntealte Zeitungen, kann der Vermieter dagegen wenig bis nichts unternehmen. Es ist das Recht des Mieters diese zu behalten. Beschweren sich Nachbarn allerdings immer wieder über Gestank und Fliegen im Treppenhaus, etwa weil in der Mietwohnung so viel Müll liegt, dass Ungeziefer sich ansammelt, hat der Vermieter durchaus Rechte hier einzugreifen. Gut ist, dann erst mal das persönliche Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Oft ist es ohnehin so, dass der Mieter nur noch unregelmässig die Miete bezahlt. Ein guter Anlass, mit dem Mieter in ein Gespräch zu kommen und dabei vielleicht auch die Mietwohnung zu betreten. So können Sie sich einen eigenen Eindruck machen. Doch auch wenn Sie nicht in die Wohnung kommen, sollten Sie zunächst in Ruhe mit dem Mieter reden und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. 2. Erst abmahnen, dann kündigen Sollte der Mieter nach dem Gespräch uneinsichtig sein oder die Miete weiterhin nicht bezahlen, bekommt er vor der Kündigung zunächst eine Abmahnung. Es ist wichtig, das Verhalten des Mieters schriftlich abzumahnen und ihm eine angemessene Frist zu setzen, in der er die Wohnung entrümpeln und eventuell entstandene Schäden beseitigen kann. Erst wenn auch das nichts hilft, kann ein Vermieter als letzten Schritt die fristlose Kündigung aussprechen. Allerdings ist eine fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung nur möglich, wenn der Mieter die Wohnung „erheblich gefährdet“ – so heisst es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine allgemeingültige Definition, was eine solche erhebliche Gefährdung ist, ist allerdings nicht notiert. Im Zweifel entscheidet der jeweilige Einzelfall. Kommt es zu einem Streit vor Gericht, ist es empfehlenswert, sämtliche Beschwerden der anderen Mieter schriftlich zu dokumentieren. Sollten Sie die Wohnung gesehen haben, sollten Sie auch diese Eindrücke schriftlich festhalten. Ideal wären natürlich Fotos von den vorgefundenen Müllbergen. So sind Sie als Vermieter im Falle eines Rechtstreits bestens abgesichert. Hilft das alles nichts und Ihr Mieter zieht nicht aus der Wohnung aus, bleibt Ihnen schlussendlich nur noch die Räumungsklage. 3. Entrümpelung der Wohnung Sie haben geschafft, dass der Messie-Mieter ausgezogen ist? Eine gute Nachricht, nur leider bleibt in diesem Fall meistens der Müll zurück und Sie müssen sich als Vermieter selbst um die Entrümpelung kümmern. Wollen Sie das nicht selbst machen, können Sie sich Hilfe holen. Es gibt Firmen, die sich auf die Entrümpelung von Messie-Wohnungen spezialisiert haben. Sie kennen sich mit entsprechenden Hygienevorschriften aus und können die Wohnung in den Ursprungszustand zurücksetzen. Erfahrene Entrümpelungsfirmen können den unterschiedlichen Müll, Sperrmüll und die anderen Anfallsarten umwelt- und fachgerecht entsorgen und unangenehmen Gerüchen auf den Grund gehen und sie beseitigen. Manche Firmen bieten sogar Sonderleistungen an und sortieren Wertgegenstände oder wichtige Unterlagen aus, um sie dem Mieter zu übergeben. Die Kosten für eine Räumung der Wohnung muss der Mieter selbst zahlen. Tut er dieses allerdings nicht, bleibt der Vermieter meistens darauf sitzen, es sei denn er hat vorher eine Vermieter-Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese ist meistens allerdings relativ teuer. Wenn Sie die Entrümpelung selbst in die Hand nehmen, ist das allerdings meistens nicht unbedingt billiger. Schon die Kosten für die Müllentsorgung sind sehr hoch, da der Abfall getrennt und speziell entsorgt werden muss. Werfen Sie alles in den Hausmüll, müssen Sie diesen kostenpflichtig extra anmelden, damit er auch zeitnah abgeholt wird. Tierhaltung in der Messiewohnung Ein Extremfall ist die sogenannte Tierhortung. Hierbei sammeln Betroffene meistens unzählige Tiere, sind aber nicht in der Lage, sich um diese angemessen zu kümmern. Den vielen Tieren fehlt es in der Regel an Wasser, Futter, Pflege und Hygiene. Wenn Nachbarn aufgrund von Gestank und Lärm Alarm schlagen, ist es höchste Zeit als Vermieter einzugreifen. Das vertraglich geregelte „Haustiere erlaubt“ ist hier deutlich überstrapaziert. |
In der Schweiz können Vermieter ohne Begründung ihren Messie-Mieter kündigen.
Messie-Mieter und Messie-Mieterinnen haben nur die Möglichkeit, eine Begründung zu verlangen. Aber auch wenn der Vermieter die Rechtfertigung ablehnt, ist die Kündigung weiterhin gültig. Die Schweiz gewährt unbefristeten Mietverträgen die Möglichkeit zur Kündigung. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben daher die Möglichkeit, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Gründe sind bei der Kündigung des Vermieters nicht wichtig. Daher braucht der Vermieter keinen wesentlichen Grund, dem Mieter zu kündigen. Was passiert, falls sich der Mieter nicht zurückzieht? Wenn Messie-Mieter trotz einer fristlosen Kündigung nicht ausziehen, kann die Räumungsklage als letzter Schritt genutzt werden. Vermieter sollten sich hier Hilfe von einem Mietrechtsanwalt holen. "ZITAT"
BEOBACHTER MAGAZIN 25. Juli 2017 "Weisen Sie den Mieter darauf hin, dass er eine Sorgfaltspflicht und die Pflicht zur Rücksichtnahme hat. Und verlangen Sie, dass er die Wohnung von Abfall und Dreck befreit. Dafür sollten Sie ihm eine Frist setzen." "Ratsam ist, das Gespräch schriftlich festzuhalten und vom Mieter die Kenntnisnahme gegenzeichnen zu lassen. Hilft alles nichts, können Sie ihm die Wohnung kündigen: mit einer ordentlichen Kündigung oder – unter gewissen Voraussetzungen – einer vorzeitigen". Wann ist das Miet-Objekt der Messie-Mieterin bzw. des Messie-Mieters in Gefahr?
Spätestens dann, wenn die Bausubstanz beschädigt ist (z. B. Schimmel oder Feuchtigkeit in der Wohnung), besteht eine Gefahr für die Mietsache. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund weiterer Verrottung in absehbarer Zeit erheblicher Schaden anrichten wird, wenn sich in der Wohnung ungewöhnlich viel Hausmüll befindet. Um den Mieter abzumahnen, reicht es grundsätzlich aus, dass eine Substanzschädigung besteht. Geruchs-Probleme in der Messie-Wohnung: Wann wirkt sich ein Messie-Mieter bzw. Messie-Mieterin auf Nachbarschaft negativ aus?
Die Mehrheit der Messies folgt ihrer Sammelleidenschaft vollkommen unauffällig. Allerdings kann es gelegentlich zu Geruchsbelästigungen kommen, insbesondere wenn die Mieter psychisch krank sind oder aufgrund ihres hohen Alters den Haushalt nicht mehr führen können.
Wann droht der Brandschutz der Messie-Wohnung?
Im Falle eines übermässigen Lagerns von leicht entzündlichen Gegenständen wie Papier, Magazinen und Zeitungen in der Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen, Kerzen oder Herden in der Wohnung ist der Brandschutz gefährdet. In dieser Situation ist auch eine Abmahnung notwendig. Zwangsräumen? Eine Messie-Wohnung, ein Messie-Raum, ein Messie-Objekt einfach (OHNE Einwilligung der Messie-Betroffene bzw. des Messie-Betroffenen entrümpeln? Nie!
Eigentlich wäre es doch sehr leicht, das Problem zu beheben. Eine Putzfirma und / oder ein professioneller Entrümpelungs-Service werden bestellt und die Wohnung wird wieder vernünftig aussehen. wieder instandgesetzt! Aber das Hauptproblem ist nicht der Zustand der Wohnung, sondern die Psyche des Messies, der darin wohnt. Die Vorstellung einer zwangsmässige Entrümpelung / Räumung ist für einen Messie selbst eine Katastrophe. Denn für den Messie, die Messie ist jedes Objekt, das er / sie in seiner Wohnung aufbewahrt, von grossem emotionalen Wert. Für viele Messies ist es unerträglich, unvorstellbar, dass jemand "Fremdes" die (wertvolle) Sachen des Messies aussortiert und einen Grossteil einfach wegschmeisst. Dies kann eine Panikattacke hervorrufen. In dem Fall sind Überreaktionen klar zu erwarten! Eine Entrümpelung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn der Messie selbst involviert ist, eine freie Einwilligung gibt und dabei psychische Unterstützung erhält.
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